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Wir brauchen eine moderne Technik« - Traunsteiner Tagblatt

Nußdorf – Der Gemeinderat stimmte in seiner jüngsten Sitzung für den Bau eines insgesamt 40 Meter hohen Mobilfunkmastens, der rund einen Kilometer östlich des Dorfzentrums, am Rande des Waldstücks zwischen Nußdorf und Aiging errichtet werden soll. Mit 10 zu 4 Stimmen sprach das Ratsgremium – vorbehaltlich der Privilegierung – das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben aus.

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Vielfach und immer häufiger sah sich der Gemeinderat in den letzten Jahren Beschwerden über die völlig unzureichende Netzabdeckung in weiten Teilen des Gemeindegebiets gegenüber. Das soll nun anders werden.

Geschäftsleiterin Gabriela Rogos stellte dem Gemeinderat den Antrag eines Mobilfunkbetreibers vor, der im Außenbereich, auf einem landwirtschaftlichen Grundstück den 34 Meter hohen Schleuderbetonmast mit sechs Meter hohem Aufsatzmast mit Qutdoor-Technik errichten möchte. Die Zufahrt ist über einen gemeindlichen Feldweg gesichert; es ist weder eine Wasserversorgung noch Abwasserbeseitigung notwendig. Rogos erklärte, dass für das Bauwerk ein Privilegierungstatbestand vorliege, weil er für Telekommunikationsdienstleistungen genutzt werden soll. Planungsrechtlich ist das Bauvorhaben als genehmigungsfähig zu bewerten, geprüft werde dies von der Bauaufsichtsbehörde im Landratsamt Traunstein.

Helmut Braml widersprach der Aussage, dass die Zufahrt gesichert ist. Die Fläche, auf der der Mast gebaut werden soll, liege zwar nahe an einem gemeindlichen Feld- und Waldweg, der aber nur eine Breite von zwei Metern hat. Nach Bramls Informationen werde jedoch eine Zufahrt mit mindestens 3,50 Metern Breite gebraucht. Damit stehe die Gemeinde in der Pflicht, die notwendige Zufahrt auf eigene Kosten herzustellen, argumentierte Braml. Er forderte auf, die Genehmigung zum Bauantrag zu verweigern. Wenn der Mast für die derzeit übliche Mobilfunktechnik genutzt werde, könne man dagegen nichts sagen. Tatsächlich aber, so Bramls Befürchtung, werde mit der Genehmigung eine uneingeschränkte Nutzung, zum Beispiel mit der neuen 5G-Technik ermöglicht. »Wenn wir die Genehmigung erteilen, ist allem Tür und Tor geöffnet. Die Gefahren für die Menschen spielen scheinbar keine Rolle und die Politik wird zum Handlanger der Wirtschaft«, wetterte Braml.

5G-Technik ist umstritten

Dass die G5-Technik umstritten sei, könne man jeden Tag lesen, betonte Franz Purzeller. Aber Tatsache ist auch, dass überall dort, wo gegen den neuen Mobilfunkstandard Einwände erhoben werden und sich eine Gegnerschaft gegen den Ausbau formiert habe, seien die Anträge durchgefallen. 100-prozentig überzeugt sei er auch nicht, so Purzeller, doch es sei wichtig für die Gemeindebürger, eine gute Mobilfunkabdeckung zu haben.

Thomas Ober erinnerte daran, dass in der letzten Legislaturperiode viele Anträge bei der Gemeinde eingingen, die eine bessere Netzabdeckung gefordert haben. Auch mehrere Gemeinderäte wiesen immer wieder darauf hin, dass ein lückenlos gutes Netz wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge sei, um, zum Beispiel, von überall im Gemeindegebiet bei einem Unfall oder medizinischen Notfall einen Notruf absetzen zu können. »Bisher ist eine Verbesserung immer an der Grundstücksfrage gescheitert; jetzt aber gibt es ein Grundstück und einen Mobilfunkbetreiber, der bauen will. Wenn man den Mangel beseitigen und eine Verbesserung herstellen will, müssen wir die Genehmigung erteilen«, so Thomas Ober.

Bürgermeister Toni Wimmer machte deutlich, dass das Einvernehmen des Gemeinderats zum Bauantrag noch keine Baugenehmigung sei. Darüber entscheide nicht der Gemeinderat, sondern die Bauaufsichtsbehörde. Verweigere der Gemeinderat sein Einvernehmen, stelle die übergeordnete Behörde im Landratsamt dieses her, weil die Netzabdeckung im öffentlichen Interesse sei. »Wir leben im Zeitalter von Handy und Smartphone, eine Technik, die uns tagtäglich begleitet und zu unserem Leben gehört«, betonte der Bürgermeister. Dazu brauche es aber unabdingbar eine gute Netzabdeckung, die im Gemeindegebiet nicht besteht. Die gemeindliche Zustimmung zur Baumaßnahme schaffe die Voraussetzung für mehr Sicherheit für die Bürger und damit eine verbesserte Daseinsvorsorge. Zur 5G-Mobilfunktechnik und möglicher gesundheitlicher Gefahren, sagte Wimmer: Das 5G-Netz brauche wesentlich mehr Masten, als diesen einen, der nun gebaut werden soll. Die Abstände zwischen zwei Masten sind bei der 5G-Technik sehr gering. Doch in der Umgebung des nun beantragten Standortes ist kein zweiter vorgesehen. Die Sorge, dass 5G auf den Mast kommt, sei derzeit unbegründet, so Wimmer.

Erschließung muss geklärt werden

Max Eder sagte, er sei froh, wenn es eine bessere Netzabdeckung gebe, vorher jedoch müsse die Erschließung geklärt und geregelt sein. Erst danach sollte der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilen. Josef Pöschl fragte, ob vertraglich und juristisch festgezurrt werden könne, welche Technik auf dem Mast installiert werden darf? Mit der LTE-Technik beziehungsweise dem Mobilfunkstandard der 4. Generation sei er einverstanden, nicht aber mit 5G. Eine Beschränkung, mit welchem Standard der Sendemast bestückt werden darf, sei nach Auskunft von Geschäftsleiterin Rogos nicht möglich.

»Wir brauchen moderne digitale Technik«, betonte Franz Feil. Die aktuelle Corona-Pandemie mit Home-Office und digitalem Schulunterricht mache deutlich, wie wichtig es grundsätzlich sei, die Digitalisierung fortzuentwickeln. »Strahlung ist da, ohne Zweifel, aber wie gefährlich diese ist oder werden kann, dazu gibt es viele verschiedene Meinungen.« Man müsse in die Zukunft blicken und dazu sei auch eine lückenlose Netzabdeckung von Nöten. Dem schloss sich Christian Ehinger an: »Wenn man 5G ausschließen will, muss man Alternativen anbieten. Die gibt es, aber dazu muss die Gemeinde die Sache selbst in die Hand nehmen und in Vorleistung gehen«. Nichts zu machen, geht nach Meinung Ehingers nicht. »Die Gemeinde muss sich entscheiden, in welche Richtung gegangen wird!«

Bei vier Gegenstimmen wurde dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gemeinderat Andreas Schroll ist Verpächter des betroffenen Grundstücks und damit persönlich beteiligt. Er durfte bei der Beschlussfassung nicht mit abstimmen. pv

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