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Klage von Carl Zeiss Jena: DFB darf Geldstrafen wegen Fans verhängen - Süddeutsche Zeitung - SZ.de

Dieses Urteil könnte in Zukunft in der Fußballbranche noch oft zu Diskussionen führen, denn es manifestiert für so manchen Klub ein wiederkehrendes Dilemma: Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) darf Vereine weiterhin wegen des Verhaltens ihrer Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen. Durch die Praxis würden keine elementaren Grundsätze der Rechtsordnung verletzt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Die Begründung: Die Strafen seien als reine Präventivmaßnahme zu bewerten, dies sei auch ohne Verschulden der Vereine zulässig. Geklagt hatte der Regionalligist FC Carl Zeiss Jena, der die Frage grundsätzlich klären lassen wollte - und nun auch in letzter Instanz unterlag (Az. I ZB 54/20). Die Rechts- und Verfahrensordnung des DFB sieht vor, dass für Zwischenfälle im Stadionbereich die Vereine haften. So wurde zum Beispiel Dynamo Dresden mehrfach für das Fehlverhalten der eigenen Fans im Stadion zur Kasse gebeten. Insbesondere in Sachen Pyrotechnik mussten Klubs immer wieder Strafen bezahlen. Je nach Schwere des Vorfalls und Finanzkraft des Vereins kann es bei derartigen Vergehen um bis zu sechsstellige Summen gehen, das Geld fließt dann an Stiftungen und Projekte. Die Idee dahinter: Die Fans sollen sich zusammenreißen, um ihrem Verein nicht zu schaden.

Es geht auch um Pyrotechnik bei dem BGH-Urteil

Jena, damals noch in der dritten Liga, soll für Störungen von zwei Heimspielen und einer Auswärtspartie im Jahr 2018 insgesamt knapp 25 000 Euro zahlen - auch damals war es ums Zündeln in der Kurve gegangen. "Personen im Fanblock brannten pyrotechnische Gegenstände ab oder warfen Gegenstände in Richtung Spielfeld", heißt es im Urteilsspruch aus Karlsruhe. Bereits früher waren die Jenaer vor dem zuständigen Schiedsgericht in der Sache unterlegen. Mit der Entscheidung des BGH hat dieser Schiedsspruch nun Bestand.

Wie erwartet reagierte Jena nun mit Unverständnis auf die Bestätigung des Entscheids. "Wir müssen uns jetzt das Urteil ansehen und entscheiden, ob es wert ist, da noch mal das Bundesverfassungsgericht anzufragen", sagte Chris Förster, Geschäftsführer der Thüringer, am Donnerstag. "Unsere Argumentation war ja, dass wir für etwas bestraft werden, wofür wir nichts können. Und jetzt hat der BGH erklärt, dass es keine Strafe ist, sondern präventiven Charakter hat."

Sein Klub mache "alles", um solche Vorfälle zu verhindern, versicherte Förster. "Ad hoc fällt mir nicht ein, was wir noch an zusätzlichen Maßnahmen tun könnten." Die Geldstrafen des DFB seien eine "enorme finanzielle Belastung" und ein "großer wirtschaftlicher Schaden für uns und auch für viele kleine Vereine. Insofern empfinden wir es schon als Strafe und nicht als Prävention." Auslegungssache also. Mit dem Urteil aus Karlsruhe dürften somit weiterhin Fußballklubs zu kämpfen haben.

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