DFB-Urteil nach Rassismus-Vorwurf gegen Dennis Erdmann: Sperre verkürzt, Geldstrafe gestrichen - DER SPIEGEL
Der Drittliga-Profi Dennis Erdmann soll einen Gegenspieler rassistisch beleidigt haben und wurde dafür vom DFB verurteilt. Im Berufungsverfahren war nun von »Missverständnissen« die Rede, das Strafmaß wurde reduziert.
Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat im Rassismus-Verfahren gegen Dennis Erdmann vom Drittligisten 1. FC Saarbrücken das Strafmaß reduziert. Die Mitte September vom Sportgericht ursprünglich ausgesprochene Sperre von acht Wochen wurde um zwei Wochen gekürzt, demnach ist Erdmann mit sofortiger Wirkung wieder spielberechtigt. Auch die Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro wurde in zweiter Instanz gestrichen.
Der 30-Jährige bestritt die Vorwürfe und legte zunächst Berufung gegen das Urteil ein. Am Mittwochmorgen teilte sein Anwalt Horst Kletke jedoch mit, die Berufung auf das Strafmaß beschränken zu wollen. Der Spieler habe zwar die ihm unterstellten Äußerungen nicht getätigt, aber wenn es zu Missverständnissen gekommen sei, dann täte dies Erdmann leid, sagte Kletke. Die Beschränkung auf das Strafmaß kommt juristisch einem Geständnis gleich.
»Fiktives Geständnis«
Dass das Strafmaß dennoch abgemildert wurde, liege daran, »dass den 13 Zeugen durch dieses fiktive Geständnis die erneute Vernehmung und Belastung erspart blieb«, wie der Vorsitzende Richter Achim Späth sagte. Das Urteil des Bundesgerichts ist bindend.
Das Sportgericht hatte sich in erster Instanz überzeugt gezeigt, dass Erdmann »sinngemäß folgende Äußerungen in Richtung des Magdeburger Profis Sirlord Conteh gemacht hat: Er soll mit seinen Eltern in die Heimat paddeln«, wie der stellvertretende Vorsitzende des Sportgerichts, Stephan Oberholz, gesagt hatte. Außerdem habe er ihn mindestens einmal mit dem N-Wort beschimpft.
Erdmanns Klub Saarbrücken hatte Einspruch gegen das Urteil des DFB-Sportgerichts eingelegt. Erdmann war erst im Sommer ins Saarland gewechselt, durch die sechswöchige Sperre fehlte er in insgesamt fünf Ligaspielen. Das Sportgericht hatte sein Urteil am 13. September damit begründet, dass »für bewusste Falschaussagen aller Magdeburger Zeugen und ein Komplott gegen Dennis Erdmann keine Anhaltspunkte« vorliegen.
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