Kampf für mehr Fans | Erster Bundesligist klagt
gegen Corona-Regeln

RB Leipzig macht Ernst!
Als erster Bundesligist klagt der Vizemeister nach BILD-Informationen gegen die Corona-Beschränkungen für Fans. Aktuell dürfen in Sachsen nur 1000 Zuschauer ins Stadion. Aus Sicht von RB viel zu wenige! Deshalb geht der Klub jetzt juristisch gegen die aktuelle Corona-Schutzverordnung (gilt bis 6. Februar) des Freistaates vor.
Leipzig reichte vorm Oberverwaltungsgericht in Bautzen einen Eilantrag ein und will die bestehende Regel mit einer einstweiligen Anordnung kippen. Wichtig auch im Hinblick auf die neue Verordnung, die gerade ausgearbeitet wird und am Dienstag beschlossen werden soll, und dann bis 6. März gilt. Denn auch in dieser ist aktuell wieder eine Beschränkung auf 1000 Fans vorgesehen.
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Die Klage von RB ist keine Überraschung. Boss Oliver Mintzlaff (46) hatte bereits am Dienstag im BILD-Interview angekündigt: „Wir prüfen auch mit anderen Bundesligisten, wenn es hier nicht zu einer schnellen Lösung kommt, ob und wie wir da juristisch vorgehen. Denn das gehört zu unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir wissen, dass die Pandemie viele im Land schwer getroffen hat. Wir haben trotz eines Minus von über 60 Mio. Euro in den vergangenen zwei Jahren viel Verständnis für Entscheidungen der Politik gehabt. Aber jetzt ist der Punkt, wo jeder Bundesbürger, jeder Unternehmer und auch jeder Bundesligaclub pragmatische, logische und nachvollziehbare Entscheidungen erwarten kann.“
Was RB stört: Während in Bayern wieder 10 000 Fans und im Nachbarland Sachsen-Anhalt sogar bis zu 15 000 Zuschauer ins Stadion dürfen, gibt es in Sachsen keine Lockerungen. Obwohl in anderen Bundesländern sogar in Innenräumen mehr Menschen zusammenkommen dürfen als in der Red Bull Arena in Leipzig.
Mintzlaff sagte dazu: „Es gibt immer mehr Indoor-Veranstaltungen, die eine teils deutlich höhere Auslastung haben dürfen als wir beispielsweise in unserer Arena mit 1.000 Zuschauern. Das ist völlig unverhältnismäßig.“
Hoffnung auf Erfolg dürfte RB ein Gerichtsurteil vom Mittwoch machen. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof hatte eine Klage zweier RB-Fans gegen den Corona-bedingten Ausschluss aus den Stadien zwar abgewiesen. Interessant aber: Das Gericht verlangte, die Kapazitätsbeschränkung in der nächsten Verordnung „willkürfrei zu begründen“.
Heißt: Der Freistaat muss erklären, warum nur 1000 Fans und nicht mehr zugelassen werden können. Das Sozialministerium Sachsen erklärte auf BILD-Nachfrage: „Im Rahmen der neuen Verordnung wird geprüft, wie dem Urteil im Rahmen der Begründung zur neuen Verordnung Rechnung getragen werden kann.“
Eine juristisch wasserfeste Erklärung dürfte allerdings schwer werden...
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