Der DFB hat den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des 1:4 im Bundesligaspiel gegen den FC Bayern am vergangenen Samstag zurückgewiesen.
Die Bayern hatten bei eigener 3:1-Führung kurzzeitig nach einem Doppelwechsel unbemerkt vom Schiedsrichtergespann für knapp 20 Sekunden zwölf Spieler auf dem Platz. Teammanagerin Kathleen Krüger hatte eine falsche Nummer auf der Auswechseltafel angezeigt, weswegen Kingsley Coman nicht vom Feld ging, obwohl Einwechselspieler Marcel Sabitzer auf den Platz lief. Freiburg legte Protest ein.
Das DFB-Sportgericht entschied nun, dass dem FC Bayern der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden könne.
Stephan Oberholz, der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts und Einzelrichter in diesem Verfahren, sagte: „Zunächst gehen wir davon aus, dass alle Spieler des FC Bayern spielberechtigt waren. Ungeachtet dessen reicht der allenfalls geringfügige, hinter dem Fehlverhalten der Schiedsrichter zurücktretende Verschuldungsbeitrag der Bayern auch unter Gesichtspunkten der Verhältnismäßigkeit nicht aus, um die gravierende Rechtsfolge einer Spielumwertung zu rechtfertigen.“
Die Fehler hätten die Schiedsrichter begangen
Die Schuld für den fehlerhaften Wechsel liege laut Oberholz nicht bei den Bayern, sondern beim Schiedsrichterteam um Christian Dingert. Dieses sei seinen Pflichten „mehrfach schuldhaft nicht nachgekommen“, so der Richter: „Der Vierte Offizielle hat die beiden Auswechselspieler auf das Spielfeld gewiesen, ohne dass er – ebenso wie der Schiedsrichter – darauf geachtet hatte, ob zuvor die auszuwechselnden Spieler den Platz verlassen hatten.“
Dabei hätten die Unparteiischen übersehen, dass kurzfristig zwölf Spieler auf dem Feld waren. Oberholz: „Ihren Prüfpflichten hinsichtlich Spieleranzahl und Mannschaftsstärke sind sie nicht nachgekommen. Schließlich hat der Unparteiische die Begegnung fortgesetzt, ohne dabei erneut auf die zulässige Anzahl an Spielern zu achten.“
Der FC Bayern reagierte erfreut auf das DFB-Urteil. „Wir freuen uns über diese Entscheidung, die unsere Auffassung bestätigt hat“, sagte Vorstandschef Oliver Kahn.
Freiburg legt keine Rechtsmittel ein
Freiburg verzichtet auf einen Einspruch gegen das Urteil. „Nach Prüfung der Urteilsgründe wird der SC Freiburg keine weiteren Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen“, hieß es in der Mitteilung: „Abschließend stellt sich nach dem Urteil und den damit zusammenhängenden Abläufen weiter die Frage, ob die bestehende Verfahrensregelung auch künftig in dieser Form sachgerecht ist.“
In der Tabelle liegen die Bayern somit nun weiter neun Punkte vor Verfolger Borussia Dortmund an der Spitze. Freiburg belegt den zur Teilnahme an der Europa League berechtigenden Rang fünf – mit drei Punkten Rückstand auf RB Leipzig auf Champions-League-Platz vier und mit einem Zähler Vorsprung auf die sechstplatzierte TSG 1899 Hoffenheim.
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